Wo Menschen aufeinander angewiesen sind, kommt es immer auch zu Spannungen.
Die Einrichtung einer Beschwerdestelle zeigt an, dass es Grund zu Beanstandungen gibt – trotz aller Fortschritte in der Behandlung und Betreuung von Menschen mit seelischen Erkrankungen.
Die Qualität der Versorgung zeigt sich darin, dass die Probleme angesprochen werden.
Besonders belastend sind beispielsweise
- die Einschränkung der persönlichen Freiheit
- eine zu geringe Einbeziehung der Betroffenen in Entscheidungen,
- mangelhafte Aufklärung der Betroffenen über Konsequenzen der Entscheidungen und über ihre eigenen Rechte
- ein unangemessener Umgangston
- Situationen, in denen Patienten, Betreute oder Angehörige sich nicht ernst genommen fühlen
Beschwerden können auf verschiedenen Wegen vorgebracht werden (s. „Kontakt”).
Wer eine Beschwerde anhört oder liest, wird zunächst bemüht sein, zu verstehen, was den Beschwerdeführer belastet.
Dann muss das Ziel der Beschwerde geklärt werden. Wir können selbstverständlich kein geltendes Recht ändern, keine Strafen verhängen, aber wir können in vielen Fällen vermitteln, auch informieren über Schritte, die der Beschwerdeführer tun kann.
Dabei ist die Besetzung der Beschwerdestelle mit Psychiatrieerfahrenen, Angehörigen und mit Fachleuten aus verschiedenen Arbeitsgebieten hilfreich. Bei der Beratung des weiteren Vorgehens wirken die Mitglieder der Beschwerdestelle zusammen.
Kein Schritt soll ohne das Einverständnis der Beschwerdeführer getan werden. Zu jedem Zeitpunkt hat er, sie das Recht, die Beschwerde zurückzuziehen.
Die MitarbeiterInnen der Beschwerdestelle sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Beschwerdestelle legt dem Sozialpsychiatrischen Verbund und dem Sozialausschuss des Landkreises einen Tätigkeitsbericht vor.
Der Umgang mit Beschwerden ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal der Psychiatrie und Suchtbehandlung in Lüneburg.